Bei einem Leerverkauf ist der Erlös aus dem Verkauf der Immobilie geringer als der Restbetrag der Hypothek. Offene Forderungen gegenüber Gläubigern werden als Mängel bezeichnet. Sobald der Antrag vom Kreditgeber genehmigt wurde, sind nach dem Verfahren keine Mängel mehr zulässig, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zwischen dem Kreditgeber und dem Hausbesitzer vereinbart. Die Zwangsvollstreckung …
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